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Grenzgänger in Luxemburg: Wie können Sie von der steuerlichen Gleichstellung profitieren?

Sie arbeiten in Luxemburg, leben aber auf der anderen Seite der Grenze? Die luxemburgische Steuerverwaltung bietet eine speziell auf Sie zugeschnittene Regelung: die steuerliche Gleichstellung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie dadurch von denselben Vorteilen wie eine ansässige Person profitieren, ohne Ihre Adresse zu ändern.

Autor AXA LuxembourgErstellungsdatum 17/09/2026

Was ist die steuerliche Gleichstellung in Luxemburg?
 

Die steuerliche Gleichstellung ist eine Regelung, die von der Administration des Contributions Directes (ACD) eingeführt wurde. Sie ermöglicht es Ihnen als nichtansässiger Arbeitnehmer, wie ein in Luxemburg steuerlich ansässiger Steuerpflichtiger besteuert zu werden.
 

Dieser Status wird nicht automatisch gewährt: Sie müssen ihn beantragen, und Ihre Akte wird nach genauen, von der Verwaltung festgelegten Kriterien geprüft. Er gilt vor allem für die Quellensteuer auf Löhne und Gehälter.
 

Um dafür infrage zu kommen, müssen Sie eine dieser beiden Bedingungen erfüllen:
 

  • Mindestens 90 % Ihrer beruflichen Jahreseinkünfte müssen in Luxemburg erzielt werden.
  • Für in Belgien ansässige Personen ist ein Antrag auf Gleichstellung nur möglich, wenn mehr als 50 % der beruflichen Einkünfte des Haushalts in Luxemburg steuerpflichtig sind.
  • Sie haben weltweite Einkünfte aus dem Ausland von weniger als 13.000 €.
     

Bei verheirateten Paaren oder in einer Partnerschaft lebenden Paaren muss mindestens einer der Partner eine der drei Bedingungen erfüllen, damit das Paar die Gleichstellung beantragen kann.
 

Wer kann die steuerliche Gleichstellung beantragen?
 

Dieser Status gilt in erster Linie für Grenzgänger aus Frankreich, Belgien oder Deutschland, die in Luxemburg ein Gehalt beziehen und bereits der Quellensteuer unterliegen. Er betrifft auch nichtansässige Personen, die enge wirtschaftliche Verbindungen zum Land haben.
 

Die Steuerbehörde (Administration des Contributions Directes) prüft Ihren Erwerbsstatus, die Dauer Ihres Aufenthalts und die Struktur der weltweiten Einkünfte Ihres Haushalts. Wenn Ihr Antrag angenommen wird, profitieren Sie bei der Berechnung Ihrer Einkommensteuer von denselben Steuertabellen wie eine in Luxemburg ansässige Person.
 

Welche Kriterien gelten für die Gleichstellung mit einer in Luxemburg ansässigen Person?
 

Zur Prüfung Ihres Antrags stützt sich die Administration des Contributions Directes auf genaue buchhalterische Kriterien. Auch wenn sich Ihr Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt nicht in Luxemburg befindet, rechtfertigt die Konzentration Ihrer wirtschaftlichen Einkünfte im Hoheitsgebiet diese steuerliche Ansässigkeit.
 

Die Prüfung Ihrer Akte erfolgt umfassend. Jeder Nachweis muss belegen, dass Ihre Situation die gesetzlich festgelegten grenzüberschreitenden Besteuerungsschwellen auf Grundlage der offiziellen Daten der Steuerbehörden erfüllt.
 

Wie beantragen Sie die steuerliche Gleichstellung?
 

Sie müssen eine offizielle Akte direkt bei dem zuständigen Steuerbüro der ACD einreichen. Damit Ihr Antrag effizient bearbeitet werden kann, fügen Sie bitte das ausgefüllte amtliche Formular sowie Folgendes bei:
 

  • Ihren luxemburgischen Arbeitsvertrag und sämtliche Lohnabrechnungen des betreffenden Jahres.
  • Ihre Wohnsitzbescheinigungen und Haushaltszusammensetzungsbescheinigungen, ausgestellt von Ihrem Herkunftsland.
  • Nachweise über alle Ihre außerhalb Luxemburgs erzielten Einkünfte (etwa Ihren Steuerbescheid in Ihrem Wohnsitzland).
     

Die Bearbeitungsfristen variieren je nach Jahreszeit. Es ist daher besser, von Anfang an eine vollständige Akte einzureichen, um eine langwierige Korrespondenz zur Berichtigung zu vermeiden.
 

Der Antrag muss jedes Jahr bei der Einkommensteuererklärung über das Formular 100 erneuert werden. In diesem Formular müssen Sie das Feld „Gleichstellung des Nichtansässigen an den Ansässigen“ ankreuzen und alle Ihre Einkünfte (luxemburgische und ausländische) angeben.
 

Welche steuerlichen Vorteile bietet die Gleichstellung mit einer in Luxemburg ansässigen Person?
 

Der Hauptvorteil dieses Status ist die Steueroptimierung Ihres Haushalts. Die Gleichstellung ermöglicht es Ihnen, so besteuert zu werden, als wären Sie in Luxemburg ansässig. 
 

Das Ziel: eine Gleichbehandlung von ansässigen Personen und Grenzgängern in vergleichbaren Situationen zu gewährleisten. Ohne diese Gleichstellung werden Sie nur hinsichtlich Ihrer luxemburgischen Einkünfte in Steuerklasse 1 besteuert, ohne die Möglichkeit, Ihre Ausgaben abzusetzen. Mit der Gleichstellung haben Sie Zugang zu denselben Abzügen wie eine ansässige Person, zum Beispiel:    
 

  • Darlehenszinsen im Zusammenhang mit Ihrem Hauptwohnsitz oder mit Verbraucherkrediten.
  • Ihre Versicherungsprämien (Kfz, Wohnen, Vorsorge).
  • Ihre Einzahlungen in einen Altersvorsorge- oder Bausparvertrag.
  • Ihre außergewöhnlichen Belastungen (Kinderbetreuungskosten, Kosten für die Unterstützung eines pflegebedürftigen Elternteils, nicht erstattete Gesundheitskosten usw.)
     

Ein wirksamer Hebel, um die Doppelbesteuerung zu begrenzen und Ihre Lohn- und sonstigen Einkünfte besser auszugleichen.
Beachten Sie jedoch, dass die Gleichstellung nicht in allen Fällen vorteilhaft ist. Wir empfehlen Ihnen, jedes Jahr die Besteuerung mit und ohne Gleichstellung zu vergleichen, bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen. 
 

Steuerliche Gleichstellung und steuerliche Ansässigkeit: Was ist der Unterschied?
 

Diese beiden Begriffe sind klar voneinander zu unterscheiden:
 

Die steuerlich in Luxemburg ansässige Person: Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Hoheitsgebiet oder halten sich gewöhnlich und über einen längeren Zeitraum im Hoheitsgebiet auf (mehr als 6 aufeinanderfolgende Monate im Jahr).
 

Die gleichgestellte steuerpflichtige Person: Sie bleiben rechtlich nichtansässig – als Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland –, profitieren aber in Abweichung davon und je nach Ihrer finanziellen Situation von einer steuerlichen Behandlung, die der von ansässigen Personen entspricht.
 

Welche Fehler sollten Sie bei Ihrem Antrag auf steuerliche Gleichstellung vermeiden?
 

Um Ihre Erfolgschancen bei der Administration des Contributions Directes zu erhöhen, sollten Sie diese Hinweise beachten:
 

  • Vermeiden Sie unvollständige Akten: Senden Sie niemals korrigierte, unleserliche oder fehlende Unterlagen ein.
  • Setzen Sie auf Transparenz: Legen Sie Ihre Gehaltsabrechnungen und Ihre Erklärungen zu ausländischen Einkünften klar und strukturiert vor.
  • Halten Sie die Fristen ein: Wenn die Verwaltung einen zusätzlichen Nachweis von Ihnen verlangt, antworten Sie so schnell wie möglich, um eine rein administrative Ablehnung zu vermeiden.

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