femme qui regarde par une porte fenetre de son appartement

Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer in Luxemburg: Garantien, Preise und Pflichten

In Mietimmobilien in Luxemburg zu investieren, ist eine bewährte Vermögensstrategie. Doch um diese Investition im Alltag zu schützen, bleibt ein Schritt wesentlich: der Abschluss einer Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer. Sie schützt sowohl die Mauern Ihrer Immobilie als auch Ihre Haftung als Vermieter. Wir erklären Ihnen, wie sie funktioniert.

Autor AXA LuxembourgErstellungsdatum 17/09/2026

Was ist eine Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer?
 

Die Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer ist der richtige Versicherungsschutz für Sie, wenn Sie eine Immobilie vermieten oder eine Wohnung besitzen, ohne selbst darin zu wohnen. Im Gegensatz zu einer klassischen Wohngebäudeversicherung für „Bewohner“, die das Mobiliar und den Alltag der Bewohner schützt, konzentriert sich die Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer auf die Gebäudestruktur und deckt Ihre Haftpflichtversicherung als Eigentümer ab.
 

Sie begleitet Sie in drei Situationen:
 

  • Vermietete Wohnung: Sie schützt die Struktur Ihrer Immobilie während der gesamten Mietdauer.
  • Unentgeltlich überlassene Wohnung: Wenn Sie die Immobilie einer nahestehenden Person ohne finanzielle Gegenleistung zur Verfügung stellen.
  • Zeiten ohne Mieter: Zwischen zwei Mietverhältnissen bleibt Ihre Wohnung versichert, obwohl sie gerade in dieser Zeit mangels direkter Überwachung besonders gefährdet ist.
     

Warum sollte man eine Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer abschließen?
 

Auch wenn eine Wohnung leer steht oder vermietet ist, bleibt sie den Alltagsrisiken ausgesetzt. Ein Rohrbruch, ein Brand elektrischen Ursprungs, ein schweres Wetterereignis: Das kann jederzeit passieren und teuer werden.
 

Die Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer schließt eine Deckungslücke. Ihr Mieter ist verpflichtet, die eigenen Risiken zu versichern, aber sein Vertrag deckt weder die Struktur des Gebäudes noch Ihre Haftung ab, wenn der Schadensfall auf einen verborgenen Baumangel oder einen Instandhaltungsmangel des Gebäudes zurückzuführen ist. Für Sie ist das die Gewähr, dass Ihre Investition kontinuierlich geschützt bleibt.
 

Welche Garantien deckt eine Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer in Luxemburg ab?
 

Eine Basisversicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer deckt das Wesentliche ab, um Ihre Investition zu schützen. Sie schließt immer Ihre Haftpflichtversicherung als Eigentümer ein, nützlich etwa, wenn sich ein Dachziegel löst und eine vorbeigehende Person verletzt, oder wenn durch ein Leck in einem gefliesten Raum die darunterliegende Wohnung beschädigt wird. Sie deckt auch Materialschäden am Gebäude ab: Brand, Wasserschäden, Sturm, Naturkatastrophen und Glasbruch.
 

Anschließend können Sie Ihren Schutz mit mehreren Optionen verfeinern:
 

  • Immobilien-Rechtsschutz: nützlich bei vertraglichen Streitigkeiten mit Ihrem Mieter oder bei Nachbarschaftskonflikten.
  • Deckung des Mobiliars: Dringend empfohlen, wenn Sie möbliert vermieten, um Ihre eigene Ausstattung zu schützen (Einbauküche, Wohnzimmermöbel, Bettzeug).
  • Außenanlagen: Zur Deckung von Gärten, Zäunen oder zur Immobilie gehörenden Unterständen.
     

Ein Punkt, der geklärt werden muss: Einige dieser Garantien sind möglicherweise bereits in der von Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossenen Gebäude-Vollkaskoversicherung enthalten. Ihre individuelle Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer bleibt jedoch unersetzlich: Sie schützt gezielt Ihre privaten Gebäudeteile und Ihre persönliche Haftpflichtversicherung als Vermieter, was der Vertrag der Gebäudeverwaltung niemals abdeckt.
 

Was deckt die Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer nicht ab?
 

Um unangenehme Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden, sollten Sie die Grenzen dieses Vertrags kennen. Die Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer ersetzt niemals die Versicherung Ihres Mieters: Sie deckt weder dessen Möbel, Haushaltsgeräte noch persönliche Gegenstände ab.
 

Sie schließt im Normalfall auch keine Mietausfallversicherung ein: Diese ist Gegenstand eines separaten Vertrags oder einer spezifischen Option, die Sie gesondert bei Ihrem Versicherungsunternehmen beantragen müssen. Zu guter Letzt gelten die klassischen Ausschlüsse eines Wohngebäudevertrags: Schadensfälle, die auf einen offensichtlichen und wiederholten Instandhaltungsmangel Ihrerseits zurückzuführen sind, oder Schäden, die bei umfangreichen Arbeiten entstehen, die Ihrer Versicherungsgesellschaft nicht vorab gemeldet wurden.
 

Ist eine Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer in Luxemburg vorgeschrieben?
 

Rechtlich gesehen nicht: Das luxemburgische Recht schreibt für Eigentümer von Immobilien keine allgemeine Versicherungspflicht vor. Die Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer ist daher fakultativ. In der Praxis wird sie jedoch schnell unverzichtbar.
 

Wenn Sie Ihre Immobilie mit einem Immobilienkredit finanzieren, verlangt Ihre Bank fast ausnahmslos eine solide Absicherung, die den Marktwert der Immobilie während der gesamten Laufzeit des Kredits gewährleistet. Und selbst in einer Eigentumswohnanlage befreit Sie die von der Eigentümergemeinschaft für die Gemeinschaftsflächen abgeschlossene Gesamtversicherung nicht davon, Ihre eigene Haftpflicht für den privaten Wohnbereich zu versichern: Die Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer ist daher die empfohlene Sicherheitslösung.
 

Wer zahlt die Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer?
 

Sie als Eigentümer schließen den Vertrag ab und übernehmen die Zahlung der Jahresprämie.
In Luxemburg regelt die Gesetzgebung zu Wohnraummietverträgen die Liste der auf den Mieter umlegbaren Nebenkosten sehr streng. Im Gegensatz zu anderen Nachbarländern ist die Prämie für Ihre individuelle Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer nicht darin enthalten: Dafür zahlen ausschließlich Sie selbst. Sie können sie jedoch in die Berechnung Ihrer Mietrendite oder in Ihre gesamte Vermögensverwaltungsstrategie einbeziehen.
 

Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer im Vergleich zur Wohngebäudeversicherung des Mieters: Welche Versicherung deckt was ab?
 

Diese beiden Verträge stehen nicht in Konkurrenz zueinander: Sie wirken zusammen, um einen vollständigen und lückenlosen Schutz der Wohnung zu bieten.
 

  • Ihr Mieter schließt eine Hausratversicherung ab, um die eigenen Sachen (Möbel, Kleidung, Hightech-Geräte) und die eigene Haftung Ihnen gegenüber für Schäden zu decken, die er durch eigene Fahrlässigkeit verursachen könnte (wie einen Küchenbrand oder einen nicht zugedrehten Wasserhahn).
  • Sie als nicht selbstnutzender Eigentümer versichern die Mauern (das Gebäude), die dauerhaft in das Gebäude integrierten baulichen Einrichtungen und Ihre Haftpflichtversicherung als Vermieter.
     

Bei einem komplexen Schadensfall, etwa bei eindringendem Wasser an der Fassade, das schließlich sowohl das Sofa Ihres Mieters als auch das Parkett der Wohnung beschädigt, arbeiten die beiden Versicherungsunternehmen zusammen. Sie veranlassen ein Gutachten, um den genauen Ursprung des Lecks zu bestimmen, und teilen die Entschädigungen entsprechend den im Zivilgesetzbuch festgelegten Verantwortlichkeiten auf.
 

Wie wählt man eine passende Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer?
 

Der richtige Versicherungsvertrag für nicht selbstnutzende Eigentümer richtet sich nach den baulichen Eigenschaften Ihrer Wohnung und Ihrer Art der Mietverwaltung. Beim Vergleich von Angeboten sollten Sie vorrangig Folgendes analysieren:
 

  • die Erstattungshöchstgrenzen pro Schadensfall
  • die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung
  • die spezifischen Klauseln zur Aufrechterhaltung der Garantien bei längerem Leerstand (einige Verträge reduzieren die Garantien, wenn die Wohnung länger als 90 Tage leer steht)
     

Sie vermieten eine möblierte Immobilie? Achten Sie ganz besonders auf den Wert des angegebenen Mobiliarkapitals, damit Ihre Ausstattung bei einem Schadensfall korrekt zu ihrem angemessenen Wert entschädigt wird.

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