Als Privatperson können Sie Ihre besonderen Kosten in Ihrer Steuererklärung von Ihrer Steuerbemessungsgrundlage abziehen.
Versicherungsprämien, die die Person oder ihre private Haftpflicht decken, werden als besondere Kosten betrachtet.
Folgende Versicherungsprämien sind abziehbar:
Die Prämien der Altersvorsorgeversicherung: Artikel 111bis L. I. R.
Jeder luxemburgische Steuerzahler kann seine Altersvorsorgeversicherungsprämien von seiner Steuerbemessungsgrundlage abziehen.
Abzugsfähiger Jahreshöchstbetrag 3200 € Unabhängig vom Alter
Einzuhaltende Bedingungen:
- Die Mindestlaufzeit des Vertrags muss 10 Jahre betragen.
- Der Vertrag muss auslaufen, wenn der Versicherte zwischen 60 und 75 Jahre alt ist.
- Eine vorzeitige Rückzahlung der Ersparnis ist unter keinen Umständen möglich.
Bei Vertragsfälligkeit wird die Besteuerung sich wie folgt auswirken:
- Wenn Sie sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, wird das ausgezahlte Kapital nur mit der Hälfte des allgemeinen Satzes besteuert.
- Wenn Sie sich für eine Leibrente entscheiden, ist nur die Hälfte der Leibrente zu versteuern.
Heute weniger Steuern, morgen mehr Rente.
Prämien für Lebens-, Todesfall-, Unfall-, Invaliditäts-, Kranken- und Haftpflichtversicherung: Artikel 111 L.I.R.
Wer in Luxemburg steuerpflichtig ist, kann die Prämien folgender Versicherungen abziehen: Leben, Unfall, Invalidität, Krankheit und Haftpflicht (Auto und Wohnung), bezahlt an zugelassene Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, je Mitglied des Steuerhaushalts.
Abzugsfähiger Jahreshöchstbetrag* 672 € je Mitglied des Haushalts (Kinder einschl.)
* Der abzugsfähige Jahreshöchstbetrag beinhaltet ebenfalls die Zinsen der Verbraucherkredite.
Die Produkte für Sparer umfassen häufig eine Todesfall-, Unfall- und/oder Invaliditätsversicherung, die im Sinne von Artikel 111 der L. I. R. abziehbar ist. Die Mindestlaufzeit des Vertrags muss 10 Jahre betragen (ausgenommen das Produkt Serena).
Lebens- und Todesfallversicherungsprodukte von AXA, die steuerlich interessant sind:
Bei der Auto- und Wohnungsversicherung ist nur der Teil der Prämie, die die Haftpflicht und den Schutz der Personen (Mitfahrer/Fahrer) deckt, abziehbar. Nicht abzugsfähig sind die Prämien für folgende Risiken: Sachschäden, Diebstahl, Feuer, Glasbruch, Kasko usw.
Die Einmalprämie der Restschuldversicherung Ihres Hypothekarkredits
Wenn Sie die Jahresprämie Ihrer Kreditversicherung zahlen, sind die Prämien jedes Jahr im Sinne von Artikel 111 L. I. R. (siehe Tabelle oben) abziehbar.
Wenn Sie diese Versicherung als Einmalprämie zahlen, haben Sie Anrecht auf eine außergewöhnliche Erhöhung des Höchstbetrags:
Diese Erhöhung wird aber nur dann genehmigt, wenn der Hypothekarkredit für Ihren Hauptwohnsitz abgeschlossen wurde.
Wenn zwei „eingetragene Partner“ versichert sind, können die oben angegebenen Beträge verdoppelt werden. Der zusätzliche Betrag pro Kind wird aber nur einem Elternteil gewährt.
Restschuldversicherungsprodukt von AXA, das steuerlich interessant ist:
Bausparverträge über unseren Partner Wüstenrot
Unser Partner Wüstenrot kann Ihnen Lösungen für Ihre Haus- und Wohnungspläne bieten. Steuerlich von Vorteil: Die unter Ihrem Vertrag eingezahlten Beiträge sind von Ihrer Steuerbemessungsbasis abziehbar. Dieser abzugsfähige Höchstbetrag ergänzt die anderen Steuersenkungsmöglichkeiten.
Bausparprodukte von AXA, die steuerlich interessant sind:
Service und Beratung:
Steuern in Luxemburg: neue Steuerabzüge
- Im Sinne seiner Steuerreform von 2017 ist der luxemburgische Staat entschlossen, die Kaufkraft der Steuerzahler, Einwohner ... zu verstärken.
Finanzanlagen, die sich lohnen
- Anlagefonds bieten eine vielversprechende Rendite für Ihre Ersparnisse und können Sie in bestimmten Fällen von steuerlichen Vorteilen profitieren lassen.
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