Als Benoît, 32 Jahre, nach Luxemburg kam, um in der IT-Branche zu arbeiten, hat ihn sein Arbeitgeber automatisch bei der Zentralstelle der luxemburgischen Sozialversicherungen (CCSS) angemeldet. „In der Personalabteilung wurde mir erklärt, dass mein Arbeitgeber acht Tage Zeit für die notwendigen Formalitäten bei der Sozialversicherung des Großherzogtums hat.
Ein paar Wochen später hatte ich dann auch schon die Karte mit meiner 13-stelligen Matrikelnummer. Diese Karte zeige ich bei jedem Arztbesuch vor.“
Benoît ist Mitglied der Nationalen Gesundheitskasse (CNS), da er im Privatsektor arbeitet.
Es gibt jedoch auch eine Krankenkasse, die Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst vorbehalten ist, die CMFEP.
Im Gegensatz zu Frankreich ist es „in Luxemburg nicht erforderlich, einen behandelnden Hausarzt auszuwählen“, erklärt Benoît.
Er kann seinen Arzt stets frei wählen, ganz gleich, ob er einen Allgemeinmediziner oder einen Facharzt aufsucht.
Mit 44,70 € je Konsultation eines Allgemeinmediziners sind die Kosten relativ hoch. „Ich muss jedoch lediglich meine Erstattungsanträge per Post an die CNS richten“, führt Benoît aus.
Der Erstattungsantrag muss die Originale der Honorarunterlagen umfassen, das heißt die Arztrechnungen, den Zahlungsbeleg und die Matrikelnummer. Die ausgelegten Kosten werden zügig erstattet.